Ab Sonntag, den 03.04.22 entfallen alle weiteren Maßnahmen in DAS BAD.

Die 3G-Regelung wird somit letztmalig am kommenden Samstag umgesetzt.

Ab Freitag, den 04.03. gilt im Saarland die zweite Stufe der Corona-Lockerungen. Ab dann dürfen auch wieder Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Corona-Schnelltest ins BAD.

Zutritt haben nach neuer Landesverordnung somit nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind, oder einen negativen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder Corona-PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Alle Nachweise sind ab dem zwölften Lebensjahr nur in Kombination mit einem Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Schülerausweis, Versichertenkarte, usw.) gültig.

Von der Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gibt es auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an Tests in den Schulen teilnehmen (mit Nachweis) und für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit ärztlichem Attest).